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Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?
A
der Bundesrepublik Deutschland
B
dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
C
den Ländern
D
den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete
Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist?
der Bundesrepublik Deutschland
dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
den Ländern
den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete