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Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
A
½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
B
1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
C
1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
D
2 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 ½ Stunden vor Sonnenaufgang