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Wo ist das Vergraben von Wildtierkörpern oder deren Teilen verboten?
Musterantwort
In Trinkwasserschutz- und Einzugsgebieten und an öffentlichen Wegen und Plätzen.
Wo ist das Vergraben von Wildtierkörpern oder deren Teilen verboten?
In Trinkwasserschutz- und Einzugsgebieten und an öffentlichen Wegen und Plätzen.