Welche Personengruppen sind Mitglieder der Wildschadensausgleichskasse in M-V?
Nur Landwirte und Eigenjagdbesitzer
Nur Jagdgenossenschaften und Jagdpächter
Jagdgenossenschaften, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Landwirte, die mehr als 75 ha bewirtschaften