Welche Personengruppen sind Mitglieder der Wildschadensausgleichskasse in M-V?

A

Nur Landwirte und Eigenjagdbesitzer

B

Nur Jagdgenossenschaften und Jagdpächter

C

Jagdgenossenschaften, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Landwirte, die mehr als 75 ha bewirtschaften