Welche drei Tatbestände sind Straftaten im Rahmen des Bundesjagdgesetzes?
-Wild zu bejagen, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, -Bejagung von Elterntieren, die zur Aufzucht von Jungtieren notwendig sind, -Verstoß gegen ein behördliches Bejagungsverbot bedrohter Wildarten.