Wie stellen Sie nach Genehmigung ein Fangeisen auf, ohne eine Person dadurch zu gefährden?
Fangeisen dürfen in verschlossenen Fangbunkern, Fallenkästen oder Fangburgen aufgestellt werden. Diese müssen gekennzeichnet sein. Beim unberechtigten Öffnen der Fangbunker muss es einen Selbstauslöser geben. Fangeisen dürfen nicht an viel befahrenen oder belaufenen Wegen gestellt werden.