Welche Behörde stellt Ihnen den Jagdschein aus, wenn Sie Ihren Wohnsitz in M-V haben?
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde ausgestellt. In M-V ist das die untere Jagdbehörde des betreffenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.