Welche Regelungen gelten für die Durchführung von Erntejagden in M-V?
Jagdausübung nur von erhöhten jagdlichen Einrichtung (Ansitzleitern, Ansitzkanzeln) oder von Kraftfahrzeugen und auf ihnen fest verankerten Aufbauten aus. Die Kraftfahrzeuge müssen halten, die Motoren abgestellt sein und es dürfen sich keine Personen im Fahrzeuginneren mehr befinden.