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Welchen Schaden bezeichnet man als Jagdschaden und wer haftet gegenüber wem?
Musterantwort
Einen Schaden, der aus missbräuchlicher Jagdausübung entstanden ist. Der Jagdausübungsberechtigte haftet dem Grundstückseigentümer oder Nutzer für jeden aus missbräuchlicher Jagdausübung entstandenen Schaden.