Welche Voraussetzung muss eine Vereinigung von Jägerinnen und Jägern erfüllen, , um im Land M-V als Landesjägerschaft durch die oberste Jagdbehörde anerkannt zu werden?
Ihr müssen mindestens die Hälfte der Jagdscheininhaber in Mecklenburg-Vorpommern als Mitglieder angehören.