Wie bemisst sich die Anzahl der Jagdausübungsberechtigten in einem Jagdbezirk?
Die Zahl der Jagdausübungsberechtigten wird bei Jagdbezirken bis zu 250 Hektar auf zwei beschränkt. In größeren Jagdbezirken erhöht sich die Anzahl je weitere angefangene 150 Hektar um eine weitere Person.