Mit welcher Mehrheit fasst eine Jagdgenossenschaft ihre Beschlüsse? Erläutern Sie diese Mehrheit.
Mit der sog. doppelten Mehrheit. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.