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Wer muss wem ein im Straßenverkehr angefahrenes oder übergefahrenes Stück Schalenwild melden?
Musterantwort
Der Führer eines Kraftfahrzeuges, welcher Schalenwild angefahren oder überfahren hat, muss dies dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei unverzüglich anzeigen.