Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Alle Grundflächen einer Gemeinde mit Ausnahme der befriedeten Bezirke
Alle Grundflächen einer Gemeinde soweit sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind
Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 ha umfassen