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Welche Verbote gelten im Land M-V für die Horstschutzzonen beim Seeadler?
Musterantwort
Es ist verboten, im Umkreis von 100 Metern um den Horststandort Bestockungen zu entfernen oder den Gebietscharakter zu verändern und im Umkreis von 300 Metern in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.07. die Jagd auszuüben und stationäre jagdliche Einrichtungen zu errichten.