Was passiert mit den jagdlichen Einrichtungen bei einer Neuverpachtung?
Bei einem Wechsel des Jagdausübungsberechtigten hat der bisherige Jagdausübungsberechtigte unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Pachtende, alle jagdlichen Einrichtungen zu entfernen. Bei Übernahme der jagdlichen Einrichtungen durch den neuen Jagdausübungsberechtigten ist dies nicht notwendig.