Nennen Sie Ausnahmen vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes.

Hinweis: Du kannst dieses Feld auch frei lassen.

Musterantwort

Nicht gestattet ist das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von 4 Metern, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, forstbetrieblichen und jagdlichen Einrichtungen.

Entscheide selbst, ob Du die richtige Antwort wusstest.