Nennen Sie Ausnahmen vom allgemeinen Betretungsrecht des Waldes.

Musterantwort

Nicht gestattet ist das Betreten von Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von 4 Metern, Pflanzgärten und Wildäckern, Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen wird, forstbetrieblichen und jagdlichen Einrichtungen.