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Welche Tierarten unterliegen dem Jagdrecht?
A
Alle freilebenden Tierarten, die dem Bundesjagdgesetz unterliegen
B
Alle freilebenden Tiere, die eine Jagdzeit haben
C
Alle Tierarten, die im § 2 Bundesjagdgesetz und in den jeweiligen Länderregelungen aufgeführt sind