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An wen ist nach dem Bundesjagdgesetz in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ein Wildschadensersatzanspruch zu richten? Sind darüber hinaus andere Regelungen möglich?
Musterantwort
An wen ist nach dem Bundesjagdgesetz in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ein Wildschadensersatzanspruch zu richten? Sind darüber hinaus andere Regelungen möglich?