An wen ist nach dem Bundesjagdgesetz in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ein Wildschadensersatzanspruch zu richten, sind darüber hinaus vertragliche Regelungen möglich?

Musterantwort

An die Jagdgenossenschaft. Im Jagdpachtvertrag kann der Jagdpächter den Wildschadensersatz übernehmen.