Nennen Sie die Mindestdeckungssumme einer Jagdhaftpflichtversicherung, die zum Lösen eines Jagdscheins vorgeschrieben ist.
Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes in der gültigen Fassung. Zurzeit beträgt diese 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden.