Nennen Sie die Mindestdeckungssumme einer Jagdhaftpflichtversicherung, die zum Lösen eines Jagdscheins vorgeschrieben ist.
Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes in der gültigen Fassung. Zur Zeit beträgt sie 500T€ für Personenschäden und 50T€ für Sachschäden.