Wann kann eine Vereinigung der Jäger durch die oberste Jagdbehörde als Landesjägerschaft anerkannt werden und welche Vereinigung ist das in M-V?
Als Landesjägerschaft wird die Vereinigung von Jägern anerkannt, der mehr als die Hälfte der Jagdscheininhaber im Land M-V angehört. Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde durch die oberste Jagdbehörde als Landesjägerschaft anerkannt.