Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung?
Der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
Der Mehrheit der im Jagdkataster eingetragenen Mitglieder
Sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der vertretenen Grundflächen