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Dürfen auch juristische Personen einen Jagdbezirk pachten? Nennen Sie vier Beispiele für juristische Personen.
Musterantwort
Nein. Jagdbezirke dürfen nur natürliche Personen pachten. Juristische Personen sind z.B. Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen.