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Wer beruft den Kreisjägermeister?
A
Jagdscheininhaber, die im Kreis ihren Wohnsitz haben oder ein Jagdrevier gepachtet haben
B
Die Landesvereinigung der Jäger
C
Der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft
Wer beruft den Kreisjägermeister?
Jagdscheininhaber, die im Kreis ihren Wohnsitz haben oder ein Jagdrevier gepachtet haben
Die Landesvereinigung der Jäger
Der Landrat des jeweiligen Landkreises auf Vorschlag der Landesjägerschaft