Mit wie viel Patronen darf die Mehrladeeinrichtung einer Repetierbüchse auf dem Schießstand (kein Schießkino!) geladen werden?

Erklärung:

Büchsen dürfen am Schießstand maximal mit einer Patrone beladen werden. Möchte der Schütze seine Waffe mit mehr als einer Patrone beladen, so hat er dies zuvor der Standaufsicht mitzuteilen.

Siehe: Unfallverhütungsvorschrift Jagd

A

die Mehrladeeinrichtung darf nicht geladen werden

B

mit einer Patrone

C

mit zwei Patronen

D

es gibt keine Vorgabe

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