Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...

A

jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.

B

jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben.

C

auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes.