Notwehr ist...

A

jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.

B

jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn es um sich selbst geht, dann handelt es sich um Notwehr, bei einem anderen um Nothilfe. Jedoch ist die Nothilfe rechtlich ein Teil der Notwehr.

C

jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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