Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
Für den Veräußerer ist nichts veranlasst