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Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?
A
Nein.
Für den Besitz von Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
B
Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
C
Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.