Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?
Nein.
Für den Besitz von Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.