Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?

A

Nein.

Für den Besitz von Munition ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich.

B

Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.

C

Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.