Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?
gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
gegenwärtiger rechtswidriger Angriff