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Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
A
Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.
B
Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
C
Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.