Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

A

Ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.

B

Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

C

Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.