Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

A

Nein, niemals.

B

Ist ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.

C

Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.

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