Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

A

ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;

B

ist immer ein verbotener Gegenstand;

C

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;

D

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;

E

ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.

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