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Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,
A
ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;
B
ist immer ein verbotener Gegenstand;
C
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;
D
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;
E
ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.