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Wie muss außerhalb des Treibens die Flinte bei Regen nach den Unfallverhütungsvorschriften getragen werden, sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt hat?
„Die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, dass Waffen geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind.“
Siehe: UVV