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Wie muss außerhalb des Treibens die bei Regen nach den getragen werden, sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt hat?


„Die ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter zulassen, dass geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, wenn sie entladen sind.“

Siehe: UVV