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Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
A
Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
B
Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
C
Nein