Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

A

Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört

B

Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit

C

Nein