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Darf im Spätherbst ein mit einem Krähenhorst gefällt werden?


In Niedersachsen beginnt die Brutzeit der Vögel am 1. März und endet am 30. September. In dieser Zeit ist es verboten, zu fällen oder zu schneiden. Im Spätherbst kann ein mit Krähennest gefällt werden, weil es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bewohnt ist.