Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?
Vertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln
Abgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen
Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln