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Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?
A
Vertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln
B
Abgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen
C
Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln