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Bei der amtlichen Fleischuntersuchung nach der Tierischen Lebensmittel-Hygiene-verordnung werden untersucht:
A
Leber, Lunge, Nieren
B
die besonders stark durchbluteten Muskeln
C
alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes
Bei der amtlichen Fleischuntersuchung nach der Tierischen Lebensmittel-Hygiene-verordnung werden untersucht:
Leber, Lunge, Nieren
die besonders stark durchbluteten Muskeln
alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes