Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?
wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist
wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat
wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist