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Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?
A
wenn er regelmäßig tollwutschutzgeimpft ist
B
wenn er zumindest die Brauchbarkeitsprüfung, eine Spezialbrauchbarkeitsprüfung oder höherwertige Prüfungen bestanden hat
C
wenn es sich um eine anerkannte Jagdgebrauchshunderasse handelt und ein Abstammungsnachweis vorhanden ist