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Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung?
„Die Haarwildschleppe ist von einem Prüfer mit einem Kaninchen oder einem Hasen, möglichst im Wald oder im unübersichtlichen Gelände, zu legen und muss mindestens 300 m (400 Schritte) lang sein.“ (Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen)