Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung?

Erklärung:

„Die Haarwildschleppe ist von einem Prüfer mit einem Kaninchen oder einem Hasen, möglichst im Wald oder im unübersichtlichen Gelände, zu legen und muss mindestens 300 m (400 Schritte) lang sein.“ (Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen)

A

mindestens 100 m

B

mindestens 200 m

C

mindestens 300 m

D

mindestens 400 m

E

mindestens 500 m

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