Dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten sind,

A

ist ein Grundsatz des Bürgerlichen Rechts

B

ist nur eine Verfahrensvorschrift für die Disziplinarausschüsse der Jägervereinigungen

C

ist Tradition, aber nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt

D

ist im Bundesjagdgesetz gesetzlich vorgeschrieben