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Darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des
Es gibt Ausnahmen für den Umgang von Waffen durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit Langwaffen geschossen werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.
- <12 Jahre: Als Leistungssport bei körperlicher und geistiger Eignung
- ≥12 Jahre: Druckluft-, Federdruckwaffen (Luftgewehre), keine Armbrüste
- 14 – 17 Jahre (nur Langwaffen)
- bis zu Kaliber 5,6 mm lfB (.22 I.r.)
- mit Randfeuerzündung, Mündungsenergie <200 J und bis Kaliber 12 bei Flinten
- Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12
- Jägerausbildung → Jagdwaffen (Berechtigungsbescheinigung ist mitzuführen)
- ≥ 16 Jahre: ohne Obhut und Einverständnis der Sorgeberechtigten, aber unter Aufsicht des Schießstättenbetreibers