Darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe (.38 S&W Special) schießen?

Erklärung:

Es gibt Ausnahmen für den Umgang von Waffen durch Minderjährige auf Schießstätten. Diese sind abhängig vom Alter. Im Alter von 14 – 17 Jahren darf nur mit Langwaffen geschossen werden, es sei denn, es handelt sich um die Jägerausbildung.

  • <12 Jahre: Als Leistungssport bei körperlicher und geistiger Eignung
  • ≥12 Jahre: Druckluft-, Federdruckwaffen (Luftgewehre), keine Armbrüste
  • 14 – 17 Jahre (nur Langwaffen)
  • ≥ 16 Jahre: ohne Obhut und Einverständnis der Sorgeberechtigten, aber unter Aufsicht des Schießstättenbetreibers

A

Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.

B

Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.

C

Nein.