Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?

A

Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos).

Entscheidend für die Definition als Munition ist die Kombination aus Zweckbestimmung (Verschießen aus Schusswaffen) mit dem Vorhandensein einer Ladung (Treibladung). Bei Geschossen für Druckluftgewehre gibt es keine Treibladung. Auch Zündhütchen und Zündung haben keine Treibladung.

B

Platzpatronen für Schreckschusswaffen.

C

Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion).