Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

A

Ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich

B

Ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet

C

Nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten

D

Der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet