Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube abschießen?

Erklärung:

Haustauben unterliegen dem Naturschutzrecht, nicht dem Jagdrecht.

A

ja, aber nur außerhalb der Setz- und Brutzeit

B

ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern

C

nein