Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?

A

Ja

Forstkulturen sind ein Teil des Reviers und das Jagdausübungsrecht liegt beim Eigentümer oder Pächter. Allerdings zählen Forstkulturen als Sonderkulturen. Wildschäden sind also, wenn die Fläche nicht eingezäunt ist, nicht ersatzpflichtig.

B

Nein