Darf auf forstwirtschaftlichen Kulturflächen, die zum Schutz gegen Wildverbiss eingezäunt sind, die Jagd ausgeübt werden?
Ja
Forstkulturen sind ein Teil des Reviers und das Jagdausübungsrecht liegt beim Eigentümer oder Pächter. Allerdings zählen Forstkulturen als Sonderkulturen. Wildschäden sind also, wenn die Fläche nicht eingezäunt ist, nicht ersatzpflichtig.
Nein