Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

A

für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.

B

für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.

C

für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz bestanden hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde.