An welche Personen darf ein Jagdschein nicht erteilt werden?
Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind
Für Personen ab einem Alter von 16 Jahren gibt es einen Jugendjagdschein. Dieser wird mit 18 Jahren in einen „normalen“ Jagdschein umgewandelt.
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
allen Personen, die über 80 Jahre alt sind