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Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?
A
Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.
B
Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.
C
Die Zuverlässigkeit wird durch die Jägerschaft festgestellt.