Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?

A

Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.

B

Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.

C

Die Zuverlässigkeit wird durch die Jägerschaft festgestellt.