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Der Jagdschein ist Personen zu versagen,
Die Altersgrenze für den Jagdschein beträgt 16 Jahre. Unter 16 Jahren ist der Jagdschein zwingend zu versagen.
(1) Der Jagdschein ist zu versagen: 1. Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind (...) (§ 17 I 1 BJagdG)
Mit 16 oder 17 Jahren kann der Jagdschein versagt werden.
(2) Der Jagdschein kann versagt werden: 1. Personen, die noch nicht achtzehn Jahre alt sind (...) (§ 17 II 1 BJagdG)
In der Praxis bedeutet das:
- Mit 15 Jahren: Kein Jagdschein möglich
- Mit 16 oder 17 Jahren: Jagdschein möglich, aber nicht garantiert
- Ab 18 Jahren: Normaler Antrag ohne Altersbeschränkung