Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?

Erklärung:

Das Erlegen von Katzen fällt unter den Jagdschutz. Zu diesem ist ein Jagdgast nicht berechtigt.

Siehe: Jagdschutzberechtigter

A

Ja

B

Nein